Selbstverpflichtung

Wir halten gesetzlicher Bestimmungen und branchenspezifischer Richtlinien ein. Das gilt für alle Mitarbeiter*innen, Gäste Lieferanten und für uns als Vermieterin von Veranstaltungsräumen.

Fundamental für uns und maßgeblich für unsere Handlungen und Entscheidung sind das Grundgesetz, die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die UN – Kinderrechtskonvention und die 7 Dimensionen von Vielfalt – Geschlecht, Ethnizität & Hautfarbe, Alter, sexuelle Orientierung, psychische & physische Fähigkeiten, Religion & Weltanschauung und soziale Herkunft.


Wir von IT AUDIO und vom AUDIOWERK verpflichten uns nach den Gepflogenheiten eines ehrbaren Kaufmanns die folgenden gesetzlichen Bestimmungen und branchenspezifischen Richtlinien sorgfältig und verantwortungsbewusst einzuhalten und orientieren uns dabei an der Selbstverpflichtung des Berliner Event Networks:

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    Wir sichern zu, die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes einzuhalten, um die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dies beinhaltet die regelmäßige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Implementierung entsprechender Schutzmaßnahmen.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Wir sichern zu, die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung zum Schutz unserer MA vor Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu beachten und über deren Umgang aufzuklären.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    Wir verpflichten uns, die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung zu beachten, um optimale Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
  • Arbeitsverträge (Bürgerliches Gesetzbuch – BGB)
    Wir garantieren, alle Arbeitsverträge gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches abzuschließen. Diese Verträge sollen klare Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in enthalten.
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
    Wir garantieren die Einhaltung der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, einschließlich der festgelegten Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten für alle Mitarbeitenden.
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
    Wir sichern zu, das Mindestlohngesetz strikt zu beachten und sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten.
  • BimSchG mit Ausführungsverordnungen (z.B. LärmVibrarbschV).  Wir verpflichten uns, zum Schutz der Beschäftigten, der Gäste und der Anwohner*innen vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“, an das Bundesimmissionsschutzgesetz und an deren relevanten Ausführungsverordnungen zu halten.
  • IfschG

Um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen und die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern, sichern wir zu uns an die Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes zu halten.

  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
    Wir verpflichten uns zur Einhaltung des Kündigungsschutzgesetzes, um die Rechte der Mitarbeitenden im Falle einer Kündigung zu schützen und rechtmäßige Kündigungen sicherzustellen.

  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
    Wir garantieren, alle Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung einzuhalten und den Schutz personenbezogener Daten der Mitarbeitenden und unserer Kunden zu gewährleisten.
  1. Sozialgesetzbuch (SGB)
    Wir verpflichten uns zur Beachtung der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, insbesondere im Hinblick auf die Sozialversicherungspflicht der Mitarbeitenden.
  1. Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
    Wir garantieren, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen sowie die Familienfreundlichkeit und damit verbundene Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für die Beschäftigten zu verbessern.
  1. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
    Um Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen, garantieren wir die Einhaltung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Diese Selbstverpflichtung ist ein Ausdruck unseres Engagements für die Einhaltung gesetzlicher Standards. Wir werden regelmäßig überprüfen, ob unsere Praktiken im Einklang mit den genannten Gesetzen stehen, und sind bereit, Anpassungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass wir höchste Standards im Bereich Arbeitsrecht, Umwelt- und Datenschutz erfüllen.